24. August, 15-17 Uhr
Das ab 2023 in Deutschland in Kraft tretende sog. „Sorgfaltspflichtengesetz” soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken. Die Vorschrift wird auch Folgen für klein- und mittelständische Zulieferer (KMU) haben.
Bei der Informationsveranstaltung der IHK Nord Westfalen bereiten vier fachlich versierte Referenten die Unternehmen auf die zu erwartenden Veränderungen vor.
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