Update „Überbrückungshilfe III“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse hat das Bundesfinanzministerium Änderung an dem Programm „Überbrückungshilfe III“ verkündet. Ziel ist, die Überbrückungshilfe III in Zukunft „deutlich einfacher“ zu gestalten und die Hilfen „einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung“ zu stellen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen u.a.:
Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert:
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Antragsberechtigt sind jetzt auch größere Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro
Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht und vereinheitlicht:
- Überbrückungshilfe III umfasst nun die Monate November 2020 bis Juni 2021
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe können pro Monat (statt 200.000 bzw. 500.000 Euro) ausgezahlt werden
- Abschlagszahlungen erfolgen bis zur Höhe von 100.000 Euro
- Erste Abschlagszahlungen sollen im Februar erfolgen, die reguläre Auszahlung ist für März geplant
Eine ausführlichere Information zur „verbesserten Überbrückungshilfe III“ finden Sie HIER.